Shisha-Tabak-Steuer 2027: Was sich ändert und was 200 g künftig bedeuten

12.09.2026 12:00:00 / Nargile Shop Blog / Kommentare 0
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Shisha-Tabak-Steuer 2027 – aktuelle Rechtslage und geplante Steuererhöhungen

Für Shisha-Tabak steht ab 2027 eine deutlich höhere Besteuerung im Raum. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll die Tabaksteuer in vier Schritten zum 1. Januar 2027, 2028, 2029 und 2030 steigen. Für Wasserpfeifentabak weist das Bundesfinanzministerium bei durchschnittlichen Preislagen derzeit eine Steuerbelastung von 57,07 Euro je Kilogramm aus. Nach dem Entwurf wären es 2027 durchschnittlich 107,71 Euro und 2030 188,46 Euro je Kilogramm.

Wichtig dabei: Das bedeutet nicht, dass jede 200-g-Dose ab 2030 automatisch einen bestimmten Preis kostet. Ein Teil der Tabaksteuer hängt vom Kleinverkaufspreis ab, und auch die Verkaufspreise selbst werden nicht vom Staat festgelegt. Wir erklären deshalb nicht nur die Schlagzeile, sondern wie die Steuer tatsächlich funktioniert und was sich aus den aktuellen Zahlen seriös ableiten lässt.

Als Shisha- und Vape-Fachhandel seit 2014 verfolgen wir Änderungen bei Tabaksteuer, Packungsgrößen und Verkaufsvorschriften unmittelbar im täglichen Handel. Dieser Beitrag wird aktualisiert, sobald sich der Stand des Gesetzgebungsverfahrens ändert.

STATUS: GESETZENTWURF · STAND 12.09.2026
23 €/kg
Zusatzsteuer 2026
57,07 €/kg
BMF-Durchschnitt 2026
107,71 €/kg
BMF-Wert 2027 im Entwurf
188,46 €/kg
BMF-Wert 2030 im Entwurf

Wie hoch ist die Shisha-Tabak-Steuer 2026?

Wasserpfeifentabak wird in Deutschland nicht mit einem einzigen festen Betrag besteuert. Die Steuer besteht 2026 aus zwei Bausteinen: der regulären Pfeifentabaksteuer und einer zusätzlichen Steuer speziell für Wasserpfeifentabak.

STEUERBESTANDTEIL 2026 BERECHNUNG
Pfeifentabaksteuer 15,66 €/kg + 13,13 % 13,13 % des Kleinverkaufspreises; mindestens insgesamt 26 €/kg
Zusatzsteuer Wasserpfeifentabak 23,00 €/kg fester Betrag nach Gewicht

Der häufig genannte Wert von 57,07 Euro je Kilogramm ist deshalb kein gesetzlicher Einheitssatz für jeden Shisha-Tabak. Das Bundesfinanzministerium verwendet diesen Betrag als durchschnittliche Steuerbelastung bei einer zugrunde gelegten durchschnittlichen Preislage.

Einfach erklärt: Die Zusatzsteuer richtet sich nach dem Gewicht. Bei der normalen Pfeifentabaksteuer spielt zusätzlich der Kleinverkaufspreis eine Rolle. Deshalb kann die tatsächliche Steuerbelastung zweier 200-g-Dosen mit unterschiedlichem Kleinverkaufspreis voneinander abweichen.

Wie hat sich die Steuer auf Shisha-Tabak seit 2022 entwickelt?

Die besondere Zusatzsteuer auf Wasserpfeifentabak wurde zum 1. Januar 2022 eingeführt. Zuvor wurde Shisha-Tabak grundsätzlich über die Pfeifentabaksteuer erfasst. Seitdem wurde die Zusatzsteuer schrittweise erhöht.

ZEITRAUM ZUSATZSTEUER WASSERPFEIFENTABAK EINORDNUNG
bis Ende 2021 keine keine gesonderte Zusatzsteuer auf Wasserpfeifentabak
2022 15,00 €/kg Einführung der Zusatzsteuer
2023–2024 19,00 €/kg zweite Stufe
2025 21,00 €/kg dritte Stufe
seit 01.01.2026 23,00 €/kg aktuell geltende Zusatzsteuer

Die Zusatzsteuer kommt jeweils zur regulären Pfeifentabaksteuer hinzu.

Was ist bei der Shisha-Tabak-Steuer ab 2027 geplant?

Die Bundesregierung plant eine erneute Änderung des Tabaksteuergesetzes. Der aktuelle Entwurf sieht vier jährliche Erhöhungsschritte vor: jeweils zum 1. Januar der Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030.

Das Bundesfinanzministerium hat dazu berechnet, wie hoch die Steuerbelastung bei durchschnittlichen Preislagen ausfallen würde. Für Wasserpfeifentabak ergibt sich folgende Entwicklung:

ZEITPUNKT DURCHSCHNITTL. STEUERBELASTUNG / KG UMGERECHNET AUF 200 G STATUS
2026 / Status quo 57,07 € ca. 11,41 € aktuell
ab 01.01.2027 107,71 € ca. 21,54 € Gesetzentwurf
ab 01.01.2028 128,90 € ca. 25,78 € Gesetzentwurf
ab 01.01.2029 155,37 € ca. 31,07 € Gesetzentwurf
ab 01.01.2030 188,46 € ca. 37,69 € Gesetzentwurf
Wichtig: Die Werte 107,71 bis 188,46 Euro sind keine pauschalen gesetzlichen Einheitssätze, die unabhängig vom Produkt gelten. Es handelt sich um die vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Steuerbelastungen bei zugrunde gelegten durchschnittlichen Preislagen. Der endgültige Gesetzestext ist Stand 12. September 2026 noch nicht beschlossen.

Was bedeutet die Steuererhöhung für eine 200-g-Dose Shisha-Tabak?

Um die Größenordnung verständlich zu machen, lassen sich die vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Durchschnittswerte auf 200 Gramm herunterrechnen. Eine 200-g-Dose entspricht einem Fünftel Kilogramm.

Rechenweg:
durchschnittliche Steuerbelastung je Kilogramm × 0,2 = rechnerischer Anteil für 200 g

Für 2026 ergeben die 57,07 Euro je Kilogramm rechnerisch etwa 11,41 Euro für 200 Gramm. Für 2027 wären es auf Basis des Gesetzentwurfs etwa 21,54 Euro. Bei der geplanten Endstufe 2030 wären es rund 37,69 Euro.

Im Vergleich zum vom BMF verwendeten Status quo würde die durchschnittliche Steuerbelastung auf 200 Gramm damit bis 2030 rechnerisch um gut 26 Euro steigen.

Wird eine 200-g-Dose Shisha-Tabak 2030 wirklich 50 oder 60 Euro kosten?

Diese Frage lässt sich heute nicht seriös mit einem festen Verkaufspreis beantworten. Die Steuerbelastung ist nur ein Bestandteil des späteren Kleinverkaufspreises. Hersteller beziehungsweise Einführer legen die Kleinverkaufspreise ihrer Tabakwaren fest.

Hinzu kommen unter anderem die jeweilige Preiskalkulation, Produktions- und Vertriebskosten sowie die Umsatzsteuer. Gleichzeitig beeinflusst der Kleinverkaufspreis wiederum einen Teil der Tabaksteuer. Genau deshalb wäre eine pauschale Aussage wie „Eine 200-g-Dose kostet ab 2030 exakt 60 Euro“ zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar.

Was man heute sagen kann: Sollte das Gesetz in der derzeit geplanten Form kommen, steigt die Steuerbelastung auf Wasserpfeifentabak erheblich. Das Bundesfinanzministerium geht grundsätzlich davon aus, dass Steuererhöhungen über die Verkaufspreise an Verbraucher weitergegeben werden. Wie hoch eine bestimmte 200-g-Dose tatsächlich kosten wird, hängt jedoch vom jeweiligen Produkt und dessen festgesetztem Kleinverkaufspreis ab.

Wird Shisha-Tabak am 1. Januar 2027 automatisch sofort teurer?

Nicht zwingend jede Dose und nicht automatisch über Nacht. Für Tabakwaren, die bereits vor einer Steuererhöhung ordnungsgemäß nach dem alten Tarif versteuert wurden und sich im Handel befinden, ist nach Angaben des Bundesfinanzministeriums keine Abverkaufsfrist vorgesehen.

Solche Bestände dürfen grundsätzlich auch nach dem Stichtag weiter verkauft werden. Die höhere Steuer macht sich deshalb im Handel typischerweise dann bemerkbar, wenn neu versteuerte Ware zu den neuen Bedingungen in Verkehr gebracht wird und Hersteller beziehungsweise Einführer ihre Kleinverkaufspreise entsprechend festsetzen.

Kurz gesagt: Der 1. Januar 2027 wäre nach dem Gesetzentwurf der steuerliche Stichtag. Das bedeutet aber nicht, dass jede bereits im Handel befindliche Dose an diesem Morgen neu versteuert oder aus dem Verkauf genommen werden muss.

Ist die Steuererhöhung für 2027 bereits beschlossen?

Nein. Stand 12. September 2026 befindet sich die Änderung des Tabaksteuergesetzes noch im Gesetzgebungsverfahren. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, endgültig verbindlich werden die neuen Regelungen aber erst nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und der Verkündung des Gesetzes.

Bis dahin gilt die aktuelle Rechtslage. Deshalb kennzeichnen wir alle Werte ab 2027 auf dieser Seite ausdrücklich als geplant beziehungsweise als Werte des aktuellen Gesetzentwurfs.

Warum soll Shisha-Tabak stärker besteuert werden?

Die Bundesregierung begründet die geplante Tabaksteuererhöhung unter anderem mit den Konsolidierungsmaßnahmen für den Bundeshaushalt. Gleichzeitig verfolgt die Tabakbesteuerung auch gesundheitspolitische Ziele. Höhere Verbrauchsteuern sollen den Tabakkonsum verteuern und damit einen zusätzlichen Lenkungseffekt entfalten.

Die geplante Reform betrifft dabei nicht nur Wasserpfeifentabak. Auch Zigaretten, Feinschnitt, erhitzter Tabak und Substitute für Tabakwaren sollen nach den derzeitigen Plänen in mehreren Stufen höher besteuert werden.

Die zusätzlich erwarteten Einnahmen sind nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nicht ausschließlich für Gesundheitsausgaben vorgesehen, sondern fließen grundsätzlich in den allgemeinen Bundeshaushalt.

Führt die höhere Steuer zu mehr illegalem Shisha-Tabak?

Teile der Tabakbranche warnen bei starken Steuererhöhungen vor einer möglichen Verlagerung in nicht regulierte oder illegale Märkte. Das Bundesfinanzministerium weist zugleich darauf hin, dass es für einen solchen Zusammenhang derzeit keine unabhängigen empirischen Daten gebe.

Für Verbraucher ist unabhängig von dieser Diskussion entscheidend, Tabakwaren nur aus legalen Vertriebswegen mit ordnungsgemäßer deutscher Steuerkennzeichnung zu beziehen.

Fazit zur Shisha-Tabak-Steuer 2027
Die Richtung ist klar: Sollte die geplante Reform in dieser Form beschlossen werden, wird Wasserpfeifentabak ab 2027 deutlich stärker besteuert. Für durchschnittliche Preislagen rechnet das Bundesfinanzministerium mit einer Steuerbelastung von 107,71 Euro je Kilogramm ab 2027 und 188,46 Euro ab 2030. Für 200 Gramm entspricht das rechnerisch etwa 21,54 beziehungsweise 37,69 Euro. Das sind jedoch keine festgeschriebenen Ladenpreise. Wie teuer eine konkrete Dose tatsächlich wird, hängt insbesondere vom festgesetzten Kleinverkaufspreis ab. Außerdem darf bereits nach dem alten Tarif versteuerte Ware auch nach einer Steuererhöhung weiterverkauft werden. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald die endgültige gesetzliche Regelung feststeht.

Wenn du dir unabhängig von der steuerlichen Entwicklung einen Überblick über aktuell erhältliche Packungen verschaffen möchtest, findest du hier unsere 200-g-Shisha-Tabak-Kategorie .

Verkauf von Tabakwaren ausschließlich an volljährige Personen ab 18 Jahren.


Häufige Fragen zur Shisha-Tabak-Steuer

Wie hoch ist die Steuer auf Shisha-Tabak 2026?
2026 gilt für Wasserpfeifentabak die reguläre Pfeifentabaksteuer von 15,66 Euro je Kilogramm plus 13,13 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens jedoch 26 Euro je Kilogramm. Zusätzlich fallen 23 Euro je Kilogramm Wasserpfeifentabak-Zusatzsteuer an. Das Bundesfinanzministerium weist bei durchschnittlicher Preislage aktuell eine Gesamtbelastung von 57,07 Euro je Kilogramm aus.
Wird Shisha-Tabak ab 2027 teurer?
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll die Tabaksteuer ab dem 1. Januar 2027 deutlich steigen. Bei durchschnittlichen Preislagen berechnet das Bundesfinanzministerium für Wasserpfeifentabak eine Steuerbelastung von 107,71 Euro je Kilogramm für 2027. Es ist davon auszugehen, dass höhere Steuerbelastungen zumindest teilweise über die Verkaufspreise weitergegeben werden. Der endgültige Verkaufspreis wird jedoch vom jeweiligen Hersteller beziehungsweise Einführer festgesetzt.
Wie hoch soll die Shisha-Tabak-Steuer 2030 sein?
Für das Jahr 2030 weist das Bundesfinanzministerium im aktuellen Gesetzentwurf bei durchschnittlicher Preislage eine Steuerbelastung von 188,46 Euro je Kilogramm Wasserpfeifentabak aus. Dieser Wert darf nicht als identischer Pauschalsteuersatz für jedes einzelne Produkt verstanden werden, da ein Teil der Besteuerung vom Kleinverkaufspreis abhängt.
Wie viel Steuer steckt künftig rechnerisch in 200 g Shisha-Tabak?
Rechnet man die vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Durchschnittswerte auf 200 Gramm herunter, ergeben sich ungefähr 11,41 Euro für 2026, 21,54 Euro für 2027, 25,78 Euro für 2028, 31,07 Euro für 2029 und 37,69 Euro für 2030. Dabei handelt es sich um Orientierungswerte auf Basis durchschnittlicher Preislagen und nicht um einen identischen Steuerbetrag für jede Dose.
Kostet eine 200-g-Dose Shisha-Tabak 2030 automatisch 50 oder 60 Euro?
Nein, ein bestimmter Verkaufspreis lässt sich derzeit nicht seriös vorhersagen. Hersteller beziehungsweise Einführer legen die Kleinverkaufspreise fest. Die höhere Steuer ist ein wesentlicher Kostenbestandteil, aber nicht der einzige Faktor des späteren Verkaufspreises.
Ist die Steuererhöhung ab 2027 schon beschlossen?
Nein. Stand 12. September 2026 befindet sich die Änderung des Tabaksteuergesetzes noch im Gesetzgebungsverfahren. Die Werte für die Jahre 2027 bis 2030 stammen aus dem aktuellen Gesetzentwurf und können sich bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens noch ändern.
Muss alter Shisha-Tabak ab dem 1. Januar 2027 aus dem Handel genommen werden?
Nein. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums gibt es für bereits vor der Erhöhung versteuerte Tabakwaren keine Abverkaufsfrist. Ware, die sich bereits ordnungsgemäß versteuert im Handel befindet, kann auch nach der Steuererhöhung weiter verkauft werden.
Seit wann gibt es die Zusatzsteuer auf Wasserpfeifentabak?
Die zusätzliche Steuer auf Wasserpfeifentabak gilt seit dem 1. Januar 2022. Sie begann mit 15 Euro je Kilogramm, stieg 2023 auf 19 Euro, 2025 auf 21 Euro und beträgt seit dem 1. Januar 2026 23 Euro je Kilogramm.
Für diesen Beitrag verwendete offizielle Quellen:
Bundesministerium der Finanzen – Fragen und Antworten zur Änderung des Tabaksteuergesetzes, Stand 2026
Deutscher Bundestag – Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
→ § 2 Tabaksteuergesetz – aktueller Steuertarif
→ Zoll – Informationen zur Tabaksteuer
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung geltende Rechtslage sowie den öffentlich bekannten Stand des Gesetzgebungsverfahrens wieder. Die Angaben zu 2027 bis 2030 basieren auf dem aktuellen Gesetzentwurf und können sich noch ändern. Maßgeblich sind der endgültig verkündete Gesetzestext und die jeweils geltenden Steuertarife. Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

Verkauf von Tabakwaren ausschließlich an Personen ab 18 Jahren. · Veröffentlicht am 12.09.2026 · Zuletzt aktualisiert am 12.09.2026 · Erstellt von der NargileShop Redaktion · Fachlich geprüft vom NargileShop Team · Shisha- und Vape-Fachhandel seit 2014

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