Darf man im Auto vapen? Regeln, Bußgeld & Touchdisplay 2026

10.09.2026 12:00:00 / Nargile Shop Blog / Kommentare 0

Ja – in einem privat genutzten Pkw ist das reine Dampfen in Deutschland derzeit nicht generell verboten. Das bedeutet aber nicht, dass jede Nutzung einer E-Zigarette während der Fahrt erlaubt ist. Wer am Steuer elektronische Funktionen einer Vape bedient, kann gegen § 23 Abs. 1a StVO verstoßen. Besonders relevant ist seit 2025 ein Beschluss des Oberlandesgerichts Köln zu einer E-Zigarette mit Touchdisplay.

Das Gericht bestätigte eine Verurteilung, weil ein Fahrer während der Fahrt auf dem Touchdisplay seiner E-Zigarette die Dampfstärke veränderte und dabei den Blick vom Verkehr abwandte. Wichtig: Der Beschluss bedeutet nicht, dass jeder Zug an jeder Vape automatisch verboten ist. Entschieden wurde die Bedienung einer elektronischen Display-Funktion während der Fahrt.

Die Kurzantwort für Autofahrer: Eine einfache Vape zu benutzen ist im privaten Pkw nicht pauschal verboten. Display, Menü oder andere elektronische Einstellungen während der Fahrt solltest du nicht bedienen. Möchtest du etwas am Gerät einstellen, halte an einer geeigneten Stelle an. Für die Ausnahme des § 23 Abs. 1a StVO muss bei einem Kraftfahrzeug der Motor vollständig ausgeschaltet sein – eine Start-Stopp-Automatik oder das bloße Ruhen eines Elektroantriebs reicht nicht.

Als Vape-Fachhandel seit 2014 mit Onlineshop und Ladengeschäft in Schweinfurt werden wir seit dem Kölner Beschluss ständig gefragt, was im Auto noch erlaubt ist – hier die Rechtslage ohne Panik und ohne Verharmlosung.

PRIVAT-PKW
kein generelles Dampfverbot
TOUCHDISPLAY
Bedienung kann verboten sein
100 €
Regelsatz ohne Gefährdung
1 PUNKT
beim Grundverstoß

Darf man im Auto vapen?

Für einen privat genutzten Pkw gibt es in Deutschland mit Stand 9. September 2026 kein allgemeines bundesweites Verbot, während der Fahrt an einer E-Zigarette zu ziehen. Das Bundesnichtraucherschutzgesetz verbietet die Nutzung elektronischer Zigaretten unter anderem in Einrichtungen des Bundes und in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs – ein privater Pkw fällt nicht unter diese Aufzählung.

Für Fahrer kommt aber zusätzlich die Straßenverkehrs-Ordnung ins Spiel. § 23 StVO verlangt, dass die Sicht nicht beeinträchtigt wird. Außerdem regelt § 23 Abs. 1a die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt.

E-Zigarette mit Touchdisplay am Steuer: Das entschied das OLG Köln

Am 25. September 2025 entschied das Oberlandesgericht Köln im Verfahren 1 ORbs 139/25, dass eine E-Zigarette mit Display ein elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO sein kann.

Im konkreten Fall hielt der Fahrer die E-Zigarette in der Hand und tippte auf das Display, um die Dampfstärke zu verändern. Dabei wandte er seinen Blick vom Verkehr ab. Das OLG bestätigte die Entscheidung: Der verwendete Touchscreen ist ein in § 23 Abs. 1a StVO ausdrücklich erfasster Berührungsbildschirm, dessen Funktion während der Fahrt genutzt wurde. Zusätzlich sah das Gericht auch § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO erfüllt, weil das Display mit der angezeigten Dampfintensität eine Informationsfunktion erfüllt.

Was das Urteil wirklich sagt:
✓ Touchdisplay während der Fahrt bedienen: kann unter § 23 Abs. 1a StVO fallen.
✓ Dampfstärke über das Display verändern: im entschiedenen Fall verboten.
✕ Nicht entschieden: Dass jeder bloße Zug an jeder E-Zigarette generell verboten wäre.

Auch bei Geräten mit Display, aber anderen Bedienelementen, solltest du während der Fahrt keine Einstellungen vornehmen. Der Kölner Beschluss betrifft konkret die Touchscreen-Bedienung; andere Bauarten müssen anhand von § 23 Abs. 1a StVO im Einzelfall beurteilt werden.

Originalentscheidung: OLG Köln, Beschluss vom 25.09.2025, Az. 1 ORbs 139/25. Entscheidung öffnen →

Welches Bußgeld droht beim Bedienen einer Vape am Steuer?

Für die rechtswidrige Nutzung eines elektronischen Geräts beim Führen eines Fahrzeugs nennt der aktuelle Bußgeldkatalog folgende Regelsätze:

VERSTOSS REGELSATZ PUNKTE FAHRVERBOT
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt 100 € 1 Punkt
… mit Gefährdung 150 € 2 Punkte 1 Monat
… mit Sachbeschädigung 200 € 2 Punkte 1 Monat
Wichtig zum Kölner Fall: Dort wurden 150 Euro bestätigt, obwohl dieser Betrag nicht der allgemeine Grund-Regelsatz ist. In der Entscheidung wird erwähnt, dass der Betroffene erheblich vorgeahndet war. Für den normalen Grundtatbestand nennt der Bußgeldkatalog 100 Euro.

Darf man an der roten Ampel das Vape-Display bedienen?

Nur das Anhalten an einer roten Ampel schafft nicht automatisch eine Ausnahme. § 23 Abs. 1b StVO nimmt ein stehendes Kraftfahrzeug nur dann von den Regeln des Absatzes 1a aus, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist.

Besonders wichtig:
• Automatische Start-Stopp-Funktion = kein vollständiges Ausschalten im Sinne der Vorschrift.
• Ruhender Elektroantrieb = ebenfalls kein Ausschalten im Sinne dieser Ausnahme.
• Einstellungen am sichersten erst nach ordnungsgemäßem Anhalten und vollständigem Ausschalten des Fahrzeugs vornehmen.

Diese Regel betrifft die Bedienung elektronischer Funktionen. Sie ist nicht gleichbedeutend mit einem generellen Verbot, an der Ampel überhaupt an einer einfachen Vape zu ziehen.

Kann eine große Dampfwolke im Auto rechtlich problematisch werden?

Ja, jedenfalls dann, wenn die sichere Fahrzeugführung beeinträchtigt wird. § 23 Abs. 1 StVO verpflichtet den Fahrer dazu, dafür zu sorgen, dass seine Sicht und sein Gehör nicht beeinträchtigt werden.

Eine kurzfristige Aerosolwolke ist nicht automatisch ein eigener „Vape-Verstoß". Wenn du aber so viel Dampf erzeugst, dass Windschutzscheibe, Spiegel oder Verkehrsgeschehen nicht mehr zuverlässig erkennbar sind, wird aus dem Dampfen ein Sicherheitsproblem.

Praxis: Keine großen Wolken vor der Windschutzscheibe erzeugen, Gerät nicht während komplexer Verkehrssituationen bedienen und eine heruntergefallene Vape nicht während der Fahrt im Fußraum suchen. Wenn etwas herunterfällt oder eine Einstellung nötig ist: sicher anhalten.

Darf man mit Kindern oder Schwangeren im Auto vapen?

Stand 9. September 2026 gibt es in Deutschland kein allgemeines bundesweites Verbot für das Dampfen in einem privaten Pkw allein deshalb, weil Minderjährige oder Schwangere mitfahren. Es gibt jedoch politische Initiativen, den Schutz in privaten Fahrzeugen auszuweiten; diskutiert wird dabei ausdrücklich auch die Einbeziehung von E-Zigaretten.

Solange eine solche Änderung nicht als Gesetz in Kraft getreten ist, darf sie nicht als bestehendes Verbot dargestellt werden. Unabhängig von der Rechtslage ist es sinnvoll, Minderjährige und Schwangere in einem geschlossenen Fahrzeug nicht dem Aerosol auszusetzen.

Nicht verwechseln: Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe und den Konsum von E-Zigaretten durch Minderjährige in den dort geregelten Fällen – auch bei nikotinfreien Vapes. Das ist etwas anderes als die Frage, ob ein volljähriger Fahrer in einem privaten Pkw dampfen darf, während ein Minderjähriger mitfährt.

Privat-Pkw, Mietwagen, Dienstwagen oder Taxi: Es gelten nicht immer dieselben Regeln

Privater Pkw

Kein allgemeines bundesweites Dampfverbot. Für den Fahrer gelten aber insbesondere die Regeln der StVO.

Miet-/Carsharing-Auto

Zusätzlich können die Vertrags- und Nutzungsbedingungen des Anbieters Dampfen oder Rauchen untersagen und Reinigungsentgelte vorsehen.

Dienstwagen

Arbeitgeber, Fuhrparkordnung oder Überlassungsvertrag können zusätzliche Vorgaben enthalten.

Taxi / öffentlicher Personenverkehr

Das Bundesnichtraucherschutzgesetz erfasst elektronische Zigaretten ausdrücklich in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs. Die Privat-Pkw-Regel darf hier nicht übertragen werden.

Darf der Beifahrer im Auto vapen?

§ 23 Abs. 1a StVO richtet sich an die Person, die das Fahrzeug führt. Ein Beifahrer fällt daher nicht unter das fahrerbezogene Bedienverbot dieser Vorschrift. In einem privaten Pkw können allerdings Fahrzeughalter beziehungsweise Fahrer Regeln für die Nutzung im Fahrzeug vorgeben.

Auch als Beifahrer sollte man keine Dampfwolke erzeugen, die dem Fahrer die Sicht nimmt oder ihn ablenkt. Bei Taxi, Mietwagen oder Carsharing können zusätzliche gesetzliche beziehungsweise vertragliche Verbote gelten.

Was gilt mit der Vape im Auto im Ausland?

Andere Länder haben teilweise deutlich strengere Regeln, insbesondere wenn Minderjährige mitfahren. In mehreren europäischen Staaten werden E-Zigaretten ausdrücklich in Rauchverbote im Fahrzeug einbezogen.

Weil sich Altersgrenzen, Bußgelder und die Einbeziehung von E-Zigaretten unterscheiden, sollte dieser deutsche Ratgeber nicht als Auslandsübersicht verwendet werden. Prüfe die Regeln des Ziellandes unmittelbar vor der Fahrt. Aktuelle ADAC-Übersicht →

Vape im Auto: Das solltest du vor der Fahrt erledigen

01  Leistung, Airflow und Display vor Fahrtbeginn einstellen.
02  Gerät so ablegen, dass es nicht in den Fußraum rutschen kann.
03  Während der Fahrt keine Menüs, Touchscreens oder komplexen Einstellungen bedienen.
04  Keine Dampfwolke erzeugen, die Scheibe, Spiegel oder Verkehr verdeckt.
05  Fällt die Vape herunter oder muss etwas geändert werden: sicher anhalten.

Einfache Bedienung statt Ablenkung

Dieser Ratgeber ist keine Kaufberatung fürs Autofahren. Für den Straßenverkehr gilt unabhängig vom Gerät: Einstellungen gehören vor die Fahrt. Wer grundsätzlich ein unkompliziertes System bevorzugt, findet bei NargileShop sowohl Refillable-Geräte als auch Mehrweg-Pod-Systeme – die Produktwahl ersetzt aber nie die Pflicht, aufmerksam zu fahren.


Häufige Fragen zu Vape und E-Zigarette im Auto

Ist Vapen beim Autofahren in Deutschland verboten?
Nein, das reine Dampfen in einem privat genutzten Pkw ist derzeit nicht generell verboten. Die Bedienung elektronischer Funktionen einer Vape während der Fahrt kann jedoch unter § 23 Abs. 1a StVO fallen. Die sichere Fahrzeugführung und freie Sicht müssen jederzeit gewährleistet bleiben.
Darf ich während der Fahrt die Wattzahl meiner Vape ändern?
Eine Einstellung über ein Touchdisplay kann gegen § 23 Abs. 1a StVO verstoßen. Genau eine solche Bedienung hat das OLG Köln 2025 als verbotswidrig bestätigt. Einstellungen solltest du vor Fahrtbeginn oder nach sicherem Anhalten bei vollständig ausgeschaltetem Fahrzeug vornehmen.
Darf ich das Vape-Display an einer roten Ampel bedienen?
Nicht allein deshalb, weil das Auto steht. Die Ausnahme des § 23 Abs. 1b StVO gilt bei einem Kraftfahrzeug nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Eine automatische Start-Stopp-Funktion oder ein ruhender Elektroantrieb zählt nicht als vollständiges Ausschalten.
Wie hoch ist das Bußgeld für eine verbotene Vape-Display-Bedienung?
Der aktuelle Bußgeldkatalog nennt für die rechtswidrige Nutzung eines elektronischen Geräts beim Führen eines Fahrzeugs grundsätzlich 100 Euro und einen Punkt. Mit Gefährdung sind es 150 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot; mit Sachbeschädigung 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Warum musste der Fahrer im OLG-Köln-Fall 150 Euro zahlen?
Das OLG bestätigte im konkreten Verfahren eine Geldbuße von 150 Euro. Die Entscheidung erwähnt, dass der Fahrer erheblich vorgeahndet war. Der allgemeine Regelsatz des Bußgeldkatalogs für den Grundtatbestand liegt bei 100 Euro.
Darf man mit Kindern im Auto vapen?
Stand 9. September 2026 gibt es in Deutschland kein allgemeines bundesweites Verbot für das Dampfen eines volljährigen Nutzers in einem privaten Pkw allein wegen der Anwesenheit Minderjähriger. Politische Initiativen für strengere Regeln bestehen jedoch. Unabhängig davon sollte man Minderjährige in einem geschlossenen Fahrzeug nicht dem Aerosol aussetzen.
Darf der Beifahrer im Auto dampfen?
Das fahrerbezogene Bedienverbot aus § 23 Abs. 1a StVO richtet sich an die Person, die das Fahrzeug führt. In einem privaten Pkw können allerdings Fahrer oder Halter das Dampfen untersagen. In Taxi, Mietwagen oder Carsharing können zusätzliche Regeln gelten.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Rechtslage und veröffentlichte Rechtsprechung mit Stand 10.09.2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei einem konkreten Bußgeldverfahren können Sachverhalt, Vorbelastungen und weitere Umstände die Bewertung beeinflussen.

Verkauf von E-Zigaretten und entsprechenden Erzeugnissen ausschließlich an Personen ab 18 Jahren. · Veröffentlicht am 10.09.2026 · Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Erstellt von der NargileShop Redaktion · Fachlich geprüft vom NargileShop Team · Vape- und Shisha-Fachhandel seit 2014