Ja – in einem privat genutzten Pkw ist das reine Dampfen in Deutschland derzeit nicht generell verboten. Das bedeutet aber nicht, dass jede Nutzung einer E-Zigarette während der Fahrt erlaubt ist. Wer am Steuer elektronische Funktionen einer Vape bedient, kann gegen § 23 Abs. 1a StVO verstoßen. Besonders relevant ist seit 2025 ein Beschluss des Oberlandesgerichts Köln zu einer E-Zigarette mit Touchdisplay.
Das Gericht bestätigte eine Verurteilung, weil ein Fahrer während der Fahrt auf dem Touchdisplay seiner E-Zigarette die Dampfstärke veränderte und dabei den Blick vom Verkehr abwandte. Wichtig: Der Beschluss bedeutet nicht, dass jeder Zug an jeder Vape automatisch verboten ist. Entschieden wurde die Bedienung einer elektronischen Display-Funktion während der Fahrt.
Als Vape-Fachhandel seit 2014 mit Onlineshop und Ladengeschäft in Schweinfurt werden wir seit dem Kölner Beschluss ständig gefragt, was im Auto noch erlaubt ist – hier die Rechtslage ohne Panik und ohne Verharmlosung.
Darf man im Auto vapen?
Für einen privat genutzten Pkw gibt es in Deutschland mit Stand 9. September 2026 kein allgemeines bundesweites Verbot, während der Fahrt an einer E-Zigarette zu ziehen. Das Bundesnichtraucherschutzgesetz verbietet die Nutzung elektronischer Zigaretten unter anderem in Einrichtungen des Bundes und in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs – ein privater Pkw fällt nicht unter diese Aufzählung.
Für Fahrer kommt aber zusätzlich die Straßenverkehrs-Ordnung ins Spiel. § 23 StVO verlangt, dass die Sicht nicht beeinträchtigt wird. Außerdem regelt § 23 Abs. 1a die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt.
E-Zigarette mit Touchdisplay am Steuer: Das entschied das OLG Köln
Am 25. September 2025 entschied das Oberlandesgericht Köln im Verfahren 1 ORbs 139/25, dass eine E-Zigarette mit Display ein elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO sein kann.
Im konkreten Fall hielt der Fahrer die E-Zigarette in der Hand und tippte auf das Display, um die Dampfstärke zu verändern. Dabei wandte er seinen Blick vom Verkehr ab. Das OLG bestätigte die Entscheidung: Der verwendete Touchscreen ist ein in § 23 Abs. 1a StVO ausdrücklich erfasster Berührungsbildschirm, dessen Funktion während der Fahrt genutzt wurde. Zusätzlich sah das Gericht auch § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO erfüllt, weil das Display mit der angezeigten Dampfintensität eine Informationsfunktion erfüllt.
✓ Touchdisplay während der Fahrt bedienen: kann unter § 23 Abs. 1a StVO fallen.
✓ Dampfstärke über das Display verändern: im entschiedenen Fall verboten.
✕ Nicht entschieden: Dass jeder bloße Zug an jeder E-Zigarette generell verboten wäre.
Auch bei Geräten mit Display, aber anderen Bedienelementen, solltest du während der Fahrt keine Einstellungen vornehmen. Der Kölner Beschluss betrifft konkret die Touchscreen-Bedienung; andere Bauarten müssen anhand von § 23 Abs. 1a StVO im Einzelfall beurteilt werden.
Welches Bußgeld droht beim Bedienen einer Vape am Steuer?
Für die rechtswidrige Nutzung eines elektronischen Geräts beim Führen eines Fahrzeugs nennt der aktuelle Bußgeldkatalog folgende Regelsätze:
| VERSTOSS | REGELSATZ | PUNKTE | FAHRVERBOT |
|---|---|---|---|
| Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt | 100 € | 1 Punkt | – |
| … mit Gefährdung | 150 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| … mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat |
Darf man an der roten Ampel das Vape-Display bedienen?
Nur das Anhalten an einer roten Ampel schafft nicht automatisch eine Ausnahme. § 23 Abs. 1b StVO nimmt ein stehendes Kraftfahrzeug nur dann von den Regeln des Absatzes 1a aus, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist.
• Automatische Start-Stopp-Funktion = kein vollständiges Ausschalten im Sinne der Vorschrift.
• Ruhender Elektroantrieb = ebenfalls kein Ausschalten im Sinne dieser Ausnahme.
• Einstellungen am sichersten erst nach ordnungsgemäßem Anhalten und vollständigem Ausschalten des Fahrzeugs vornehmen.
Diese Regel betrifft die Bedienung elektronischer Funktionen. Sie ist nicht gleichbedeutend mit einem generellen Verbot, an der Ampel überhaupt an einer einfachen Vape zu ziehen.
Kann eine große Dampfwolke im Auto rechtlich problematisch werden?
Ja, jedenfalls dann, wenn die sichere Fahrzeugführung beeinträchtigt wird. § 23 Abs. 1 StVO verpflichtet den Fahrer dazu, dafür zu sorgen, dass seine Sicht und sein Gehör nicht beeinträchtigt werden.
Eine kurzfristige Aerosolwolke ist nicht automatisch ein eigener „Vape-Verstoß". Wenn du aber so viel Dampf erzeugst, dass Windschutzscheibe, Spiegel oder Verkehrsgeschehen nicht mehr zuverlässig erkennbar sind, wird aus dem Dampfen ein Sicherheitsproblem.
Darf man mit Kindern oder Schwangeren im Auto vapen?
Stand 9. September 2026 gibt es in Deutschland kein allgemeines bundesweites Verbot für das Dampfen in einem privaten Pkw allein deshalb, weil Minderjährige oder Schwangere mitfahren. Es gibt jedoch politische Initiativen, den Schutz in privaten Fahrzeugen auszuweiten; diskutiert wird dabei ausdrücklich auch die Einbeziehung von E-Zigaretten.
Solange eine solche Änderung nicht als Gesetz in Kraft getreten ist, darf sie nicht als bestehendes Verbot dargestellt werden. Unabhängig von der Rechtslage ist es sinnvoll, Minderjährige und Schwangere in einem geschlossenen Fahrzeug nicht dem Aerosol auszusetzen.
Privat-Pkw, Mietwagen, Dienstwagen oder Taxi: Es gelten nicht immer dieselben Regeln
Kein allgemeines bundesweites Dampfverbot. Für den Fahrer gelten aber insbesondere die Regeln der StVO.
Zusätzlich können die Vertrags- und Nutzungsbedingungen des Anbieters Dampfen oder Rauchen untersagen und Reinigungsentgelte vorsehen.
Arbeitgeber, Fuhrparkordnung oder Überlassungsvertrag können zusätzliche Vorgaben enthalten.
Das Bundesnichtraucherschutzgesetz erfasst elektronische Zigaretten ausdrücklich in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs. Die Privat-Pkw-Regel darf hier nicht übertragen werden.
Darf der Beifahrer im Auto vapen?
§ 23 Abs. 1a StVO richtet sich an die Person, die das Fahrzeug führt. Ein Beifahrer fällt daher nicht unter das fahrerbezogene Bedienverbot dieser Vorschrift. In einem privaten Pkw können allerdings Fahrzeughalter beziehungsweise Fahrer Regeln für die Nutzung im Fahrzeug vorgeben.
Auch als Beifahrer sollte man keine Dampfwolke erzeugen, die dem Fahrer die Sicht nimmt oder ihn ablenkt. Bei Taxi, Mietwagen oder Carsharing können zusätzliche gesetzliche beziehungsweise vertragliche Verbote gelten.
Was gilt mit der Vape im Auto im Ausland?
Andere Länder haben teilweise deutlich strengere Regeln, insbesondere wenn Minderjährige mitfahren. In mehreren europäischen Staaten werden E-Zigaretten ausdrücklich in Rauchverbote im Fahrzeug einbezogen.
Weil sich Altersgrenzen, Bußgelder und die Einbeziehung von E-Zigaretten unterscheiden, sollte dieser deutsche Ratgeber nicht als Auslandsübersicht verwendet werden. Prüfe die Regeln des Ziellandes unmittelbar vor der Fahrt. Aktuelle ADAC-Übersicht →
Vape im Auto: Das solltest du vor der Fahrt erledigen
Einfache Bedienung statt Ablenkung
Dieser Ratgeber ist keine Kaufberatung fürs Autofahren. Für den Straßenverkehr gilt unabhängig vom Gerät: Einstellungen gehören vor die Fahrt. Wer grundsätzlich ein unkompliziertes System bevorzugt, findet bei NargileShop sowohl Refillable-Geräte als auch Mehrweg-Pod-Systeme – die Produktwahl ersetzt aber nie die Pflicht, aufmerksam zu fahren.
Häufige Fragen zu Vape und E-Zigarette im Auto
Ist Vapen beim Autofahren in Deutschland verboten?
Darf ich während der Fahrt die Wattzahl meiner Vape ändern?
Darf ich das Vape-Display an einer roten Ampel bedienen?
Wie hoch ist das Bußgeld für eine verbotene Vape-Display-Bedienung?
Warum musste der Fahrer im OLG-Köln-Fall 150 Euro zahlen?
Darf man mit Kindern im Auto vapen?
Darf der Beifahrer im Auto dampfen?
Verkauf von E-Zigaretten und entsprechenden Erzeugnissen ausschließlich an Personen ab 18 Jahren. · Veröffentlicht am 10.09.2026 · Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Erstellt von der NargileShop Redaktion · Fachlich geprüft vom NargileShop Team · Vape- und Shisha-Fachhandel seit 2014