Ja, 200-g-Shisha-Tabak ist in Deutschland wieder erlaubt. Seit dem 1. Juli 2024 gibt es für Wasserpfeifentabak keine gesetzliche Packungshöchstmenge von 25 Gramm mehr. Die frühere Regel wurde ersatzlos aufgehoben. Damit dürfen heute wieder 200-g-Dosen verkauft werden – grundsätzlich sind sogar alle Packungsgrößen zulässig.
Die Geschichte dahinter ist allerdings etwas komplizierter: Von Juli 2022 bis Juni 2024 begrenzte die Tabaksteuerverordnung die zulässige Packungsgröße von Wasserpfeifentabak auf maximal 25 Gramm. Deshalb verschwanden die bekannten 200-g-Dosen zeitweise aus dem regulären Handel. Seit der Gesetzesänderung 2024 ist diese Beschränkung Geschichte.
Hier erklären wir die komplette Entwicklung von der Einführung der 25-g-Regel über die Übergangsfrist bis zur Rückkehr der 200-g-Dose – und vor allem, welche Rechtslage heute tatsächlich gilt.
Sind 200-g-Dosen Shisha-Tabak heute erlaubt?
Ja. Seit dem 1. Juli 2024 sind 200-g-Dosen Wasserpfeifentabak in Deutschland wieder regulär zulässig. Die zuvor geltende Höchstmenge von 25 Gramm je Kleinverkaufspackung wurde aus der Tabaksteuerverordnung gestrichen.
Der Zoll formulierte die Änderung eindeutig: Seit dem 1. Juli 2024 sind für Wasserpfeifentabak wieder alle Packungsgrößen zulässig. Es geht daher nicht nur um die Rückkehr der bekannten 200-g-Dose. Auch andere Packungsgrößen sind aus Sicht dieser früheren Mengenbegrenzung grundsätzlich wieder möglich.
Was war die 25-g-Regel für Shisha-Tabak?
Zum 1. Juli 2022 wurde die zulässige Packungsgröße für Wasserpfeifentabak auf maximal 25 Gramm begrenzt. Klassische Dosen mit 100, 200 oder mehr Gramm konnten deshalb nicht mehr wie zuvor als reguläre Kleinverkaufspackungen neu in den deutschen Handel gebracht werden.
Umgangssprachlich wurde deshalb häufig vom „200-g-Shisha-Tabak-Verbot“ gesprochen. Rechtlich ist diese Bezeichnung allerdings etwas ungenau.
Warum wurde Shisha-Tabak auf 25 Gramm begrenzt?
Hintergrund der Regel waren in erster Linie tabaksteuerrechtliche Kontrollen. In der damaligen Begründung wurde darauf verwiesen, dass Wasserpfeifentabak teilweise aus größeren Packungen entnommen und anschließend portionsweise an Kunden abgegeben wurde.
Mit einer Packungshöchstmenge von 25 Gramm sollte diese Form der portionsweisen Abgabe weitgehend unterbunden und die zulässige Packungsgröße stärker an einer üblichen Portion für eine Wasserpfeife ausgerichtet werden.
Für den normalen Einzelhandel bedeutete die Regel allerdings ebenfalls, dass Hersteller ihren fertig gemischten Wasserpfeifentabak nicht mehr in den zuvor üblichen größeren Dosen anbieten konnten.
Was passierte mit den alten 200-g-Dosen?
Die größeren Packungen verschwanden nicht am 1. Juli 2022 schlagartig aus sämtlichen Geschäften. Für bereits vorhandene, ordnungsgemäß versteuerte größere Packungen wurde eine Übergangsregelung geschaffen.
| ZEITPUNKT | RECHTSLAGE | BEDEUTUNG |
|---|---|---|
| bis 30.06.2022 | keine 25-g-Höchstmenge | 200-g-Dosen waren regulär erhältlich |
| ab 01.07.2022 | maximal 25 g je Packung | neue größere Kleinverkaufspackungen nicht mehr zulässig |
| bis 30.06.2023 | Übergangs-/Abverkaufsfrist | bestimmte zuvor versteuerte größere Packungen durften noch abverkauft werden |
| 01.07.2023–30.06.2024 | 25-g-Regel vollständig wirksam | regulärer Wasserpfeifentabak nur in Packungen bis 25 g |
| seit 01.07.2024 | keine Packungshöchstmenge | 200 g und andere Größen wieder zulässig |
Wie veränderte die 25-g-Regel den Shisha-Markt?
Die Begrenzung veränderte das Angebot deutlich. Statt klassischer großer Dosen kamen sehr kleine 25-g-Packungen in den Handel. Gleichzeitig verbreiteten sich sogenannte Mehrkomponenten- oder Zwei-Komponenten-Systeme.
Dabei wurden einzelne Bestandteile getrennt verkauft und sollten anschließend miteinander kombiniert werden. Auch der Zoll beschäftigte sich ausdrücklich mit solchen Systemen und wies darauf hin, dass entsprechende Konstruktionen unter anderem genutzt wurden, um die 25-g-Packungsgrenze zu umgehen.
Für Verbraucher wurde der Markt dadurch erheblich unübersichtlicher als zu Zeiten klassischer, fertig gemischter Shisha-Tabak-Dosen.
Wann wurde das 200-g-Verbot wieder aufgehoben?
Am 21. Juni 2024 wurde die Änderung der Tabaksteuerverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie trat nur wenige Tage später am 1. Juli 2024 in Kraft.
Dabei wurde die in der Tabaksteuerverordnung geregelte Packungshöchstmenge von 25 Gramm ersatzlos aufgehoben. Seit diesem Tag sind für Wasserpfeifentabak wieder alle Packungsgrößen zulässig.
Was passierte nach der Rückkehr größerer Shisha-Tabak-Dosen?
Die Veränderung ist sogar in den offiziellen Steuerstatistiken sichtbar. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im ersten Halbjahr 2024 rund 259 Tonnen Wasserpfeifentabak versteuert.
Im zweiten Halbjahr 2024 – also nach Aufhebung der 25-g-Grenze – waren es bereits rund 1.015 Tonnen. Die versteuerte Absatzmenge lag damit im zweiten Halbjahr rund 291 Prozent über der des ersten Halbjahres. Für das gesamte Jahr 2024 weist Destatis 1.274 Tonnen Wasserpfeifentabak aus.
2025 wurden rund 1.162 Tonnen versteuert. Damit lag die Menge zwar 8,8 Prozent unter dem außergewöhnlich starken Jahr 2024, aber weiterhin auf einem deutlich höheren Niveau als während der Zeit der 25-g-Beschränkung.
Welche Shisha-Tabak-Packungsgrößen sind heute erlaubt?
Seit dem 1. Juli 2024 gibt es die frühere spezielle Höchstmenge von 25 Gramm nicht mehr. Aus Sicht dieser Regel können Hersteller deshalb wieder unterschiedliche Packungsgrößen anbieten.
| PACKUNGSGRÖSSE | 25-G-GRENZE | HEUTIGE EINORDNUNG |
|---|---|---|
| 25 g | damals zulässig | weiterhin möglich |
| 100 g | zeitweise nicht zulässig | wieder möglich |
| 200 g | zeitweise nicht zulässig | wieder möglich |
| größere Gebinde | durch 25-g-Grenze ausgeschlossen | aus Sicht der früheren Mengenbegrenzung wieder möglich |
Die Aufhebung der 25-g-Grenze bedeutet nicht, dass damit sämtliche anderen Anforderungen an Tabakwaren entfallen. Versteuerung, Kennzeichnung, Verpackungsvorgaben und Jugendschutz gelten weiterhin.
Woran erkennt man legal verkauften Shisha-Tabak?
Dass 200-g-Dosen wieder erlaubt sind, bedeutet selbstverständlich nicht, dass jede irgendwo angebotene 200-g-Packung automatisch legal ist. Wasserpfeifentabak unterliegt weiterhin dem deutschen Tabaksteuerrecht.
Im regulären deutschen Handel muss Wasserpfeifentabak ordnungsgemäß versteuert und entsprechend gekennzeichnet sein. Der Zoll kontrolliert sowohl den Handel als auch Shisha-Bars regelmäßig auf nicht ordnungsgemäß versteuerte Ware.
Sind 25-g-Packungen jetzt verboten?
Nein. Durch die Aufhebung wurde nicht vorgeschrieben, dass Shisha-Tabak nur noch in großen Dosen angeboten werden darf. Die frühere Höchstmenge wurde abgeschafft. Kleinere Packungsgrößen können daher weiterhin angeboten werden, sofern alle übrigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Hat die Rückkehr der 200-g-Dose etwas mit der Shisha-Tabak-Steuer zu tun?
Packungsgröße und Tabaksteuer sind zwei unterschiedliche Themen. Die 25-g-Begrenzung wurde 2024 aufgehoben, die Besteuerung von Wasserpfeifentabak besteht aber unabhängig davon weiter.
Seit 2022 gibt es neben der regulären Pfeifentabaksteuer eine zusätzliche Steuer speziell auf Wasserpfeifentabak. Für die Jahre ab 2027 sind derzeit weitere deutliche Steuererhöhungen geplant.
Die vollständige aktuelle Entwicklung erklären wir getrennt in unserem Beitrag zur Shisha-Tabak-Steuer ab 2027 . So bleiben Packungsgrößen-Rechtslage und Steuerentwicklung klar voneinander getrennt.
Einen Überblick über aktuell erhältliche größere Packungen findest du in unserer Kategorie für 200-g-Shisha-Tabak .
Verkauf von Tabakwaren ausschließlich an volljährige Personen ab 18 Jahren.
Häufige Fragen zu 200-g-Shisha-Tabak und der 25-g-Regel
Ist 200-g-Shisha-Tabak in Deutschland erlaubt?
Seit wann sind 200-g-Dosen wieder erlaubt?
Warum waren 200-g-Dosen zeitweise nicht erlaubt?
Wann endete die Übergangsfrist für alte 200-g-Dosen?
Sind seit 2024 nur 200-g-Dosen erlaubt?
Sind 25-g-Packungen weiterhin erlaubt?
Sind auch Packungen größer als 200 Gramm erlaubt?
Muss legaler 200-g-Shisha-Tabak versteuert sein?
→ Generalzolldirektion / Zoll: Informationen zu Wasserpfeifentabak vom 21.06.2024
→ Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 204 – Änderung der Tabaksteuerverordnung
→ Zoll: Informationen zur Packungshöchstmenge und Abverkaufsfrist
→ Bundesministerium der Finanzen: Erste Verordnung zur Änderung der Tabaksteuerverordnung
→ Statistisches Bundesamt: Tabaksteuerstatistik 2024 und 2025
→ § 10 Jugendschutzgesetz
Ursprünglich veröffentlicht am 18.06.2024 · Zuletzt umfassend aktualisiert am 12.09.2026 · Erstellt von der NargileShop Redaktion · Fachlich geprüft vom NargileShop Team · Shisha- und Vape-Fachhandel seit 2014
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