In Thailand, Singapur, Indien, Vietnam und Katar sind E-Zigaretten komplett verboten – in Mexiko ist die Einfuhr seit Januar 2026 untersagt, in der Türkei gilt ein Verkaufs- und Einfuhrverbot ohne garantierte Freimenge. Erlaubt mit Auflagen ist das Dampfen in der EU, in Dubai und den übrigen Emiraten, in Ägypten und den USA. Wer mit Vape verreist, muss vier Dinge getrennt prüfen: Einfuhr, Besitz, Nutzung und Kauf vor Ort.
Dieser Ratgeber ordnet die wichtigsten Urlaubsländer nach einem Ampel-System ein und nennt die Strafen, die tatsächlich drohen – von Beschlagnahme bis Haft. Er ersetzt nicht die Prüfung kurz vor Abreise: Vape-Gesetze ändern sich schnell, Mexiko und Singapur haben ihre Regeln erst 2026 verschärft.
Als Vape- und Shisha-Fachhandel seit 2014 mit Ladengeschäft in Schweinfurt bekommen wir vor jeder Ferienzeit dieselbe Frage: „Darf ich meine Vape mitnehmen?" Die ehrliche Antwort hängt vom Land ab – und in einigen Ländern lautet sie klar nein.
2. Besitz: Ist es strafbar, es im Land bei sich zu haben?
3. Nutzung: Wo darf gedampft werden – nur in Raucherbereichen, nur privat?
4. Kauf: Gibt es legalen Nachschub, oder muss alles von zu Hause mit?
Länder-Ampel 2026: Wo Vapes verboten, eingeschränkt oder erlaubt sind
Die Einordnung folgt den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts und den Zollangaben der Länder, Stand 28.09.2026. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bestimmungen.
| LAND | STATUS | EINFUHR | BESITZ / NUTZUNG | STRAFEN |
|---|---|---|---|---|
| Thailand | VERBOTEN | verboten | verboten, aktive Kontrollen | hohe Geldstrafen, Haft bis 5 Jahre |
| Singapur | VERBOTEN | verboten | verboten, auch Kauf | bis 10.000 SGD, Haft im Wiederholungsfall |
| Indien | VERBOTEN | verboten seit 2019 | verboten | Beschlagnahme, Bußgeld |
| Vietnam | VERBOTEN | verboten seit 2025 | verboten | Beschlagnahme, Bußgeld |
| Katar | VERBOTEN | verboten | Konsum verboten | Beschlagnahme, Bußgeld |
| Mexiko | VERBOTEN (Einfuhr) | verboten seit 17.01.2026 | privater Besitz ausgenommen | Beschlagnahme, 200–500 USD; mehrere Geräte: Schmuggelverdacht |
| Türkei | EINGESCHRÄNKT | kommerziell verboten, privat keine Freimenge | Nutzung nicht klar geregelt | Beschlagnahme möglich, kein legaler Nachschub |
| Norwegen | EINGESCHRÄNKT | nikotinhaltig grundsätzlich nicht erlaubt | Verkaufsverbot | Beschlagnahme |
| Brasilien | EINGESCHRÄNKT | verboten | privater Besitz nicht verboten | Beschlagnahme bei Einreise |
| VAE / Dubai | ERLAUBT MIT AUFLAGEN | nur zugelassene Produkte | nur in Raucherbereichen | hohe Bußgelder bei Verstoß |
| Ägypten | ERLAUBT MIT AUFLAGEN | erlaubt | Rauchverbote beachten | Bußgelder |
| USA | ERLAUBT MIT AUFLAGEN | erlaubt (Handgepäck) | nach Bundesstaat unterschiedlich | Bußgelder |
| EU-Länder | ERLAUBT MIT AUFLAGEN | erlaubt | nationale Rauchverbote gelten meist auch für Vapes | Bußgelder |
Thailand: das strengste Vape-Verbot für Urlauber
Thailand verbietet seit 2014 Einfuhr, Handel, Besitz und Konsum von E-Zigaretten. Der thailändische Zoll stuft sie als Waren ein, deren Einfuhr ins Königreich untersagt ist; die Behörden haben ihre Maßnahmen gegen illegale Importe 2026 fortgesetzt. Das Auswärtige Amt nennt bei Verstößen hohe Geldstrafen oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.
Dass in Touristengebieten gedampft wird, ist kein Freibrief: Polizeikontrollen mit Sofortstrafen sind dokumentiert, und ein einzelnes Gerät im Handgepäck reicht für ein Verfahren. Für Thailand gibt es nur eine sichere Empfehlung: Vape zu Hause lassen.
Singapur: Einfuhr, Besitz, Kauf und Nutzung strafbar
Singapur verbietet E-Zigaretten vollständig – Einfuhr, Verkauf, Kauf, Besitz und Nutzung. Seit Mai 2026 liegt die Höchststrafe für Kauf, Besitz oder Nutzung bei 10.000 Singapur-Dollar; für Import- und Lieferdelikte gelten deutlich höhere Strafrahmen. Erwachsene Ersttäter werden in der Regel mit einer Geldstrafe belegt, Wiederholungstäter müssen mit Haft und Körperstrafen rechnen.
Die Kontrollen am Flughafen Changi gehören zu den gründlichsten weltweit. Auch beim reinen Transit gilt: Gerät im Handgepäck lassen und an Bord wie im Terminal nicht benutzen.
Mexiko: seit Januar 2026 Verfassungsverbot für die Einfuhr
Nach einem zunächst verfassungswidrig eingestuften Verbotsdekret trat am 17. Januar 2026 eine Verfassungsänderung in Kraft: Import, Export, Herstellung, Handel und Verkauf von E-Zigaretten sind bundesweit verboten. Nichtkommerzieller Besitz und Konsum sind ausdrücklich ausgenommen – das Gerät im Reisegepäck gilt aber als Einfuhr.
Mexikanische Flughäfen setzen Röntgen-Scans gezielt auf Vape-Erkennung ein. Ein einzelnes Gerät wird eingezogen, dazu drohen Bußgelder von rund 200 bis 500 US-Dollar. Mehrere Geräte oder größere Liquidmengen können als Vertriebsabsicht gewertet werden – Schmuggel ist ein Bundesverbrechen mit Haftstrafen.
Türkei: Verkaufsverbot, Einfuhrverbot, keine verlässliche Freimenge
Die Türkei ist das Urlaubsland mit den meisten Fragen an unserer Theke – und das mit den unklarsten Antworten. Ein Präsidentenerlass von 2020 verbietet die kommerzielle Einfuhr von Geräten, Zubehör und Liquids; die WHO führt die Türkei als Land mit Verkaufsverbot. In den offiziellen Reisefreimengen des türkischen Zolls tauchen E-Zigaretten nicht auf.
Im Netz kursieren Richtwerte wie „zehn Einweg-Vapes für den Eigenbedarf werden geduldet". Diese Angaben sind nicht amtlich bestätigt. In der Praxis wird die private Mitnahme häufig toleriert, garantiert ist das nicht: Bei einer Kontrolle können die Geräte beschlagnahmt werden, und legaler Nachschub ist vor Ort nicht erhältlich. Wer sicher gehen will, fragt vorab beim türkischen Zoll oder der Botschaft nach – oder reist ohne Vape.
Dubai, Emirate und Katar: erlaubt mit Regeln – und nebenan verboten
In den Vereinigten Arabischen Emiraten sind E-Zigaretten erlaubt, aber nur zugelassene Produkte, und die Nutzung ist auf ausgewiesene Raucherbereiche beschränkt. Dampfen in der Öffentlichkeit außerhalb dieser Bereiche, in Einkaufszentren oder Verkehrsmitteln wird mit hohen Bußgeldern belegt. Katar dagegen verbietet Einfuhr und Konsum – wer über Doha fliegt, lässt das Gerät im Transit im Handgepäck und nutzt es nicht.
EU-Länder: erlaubt, aber Rauchverbote gelten auch für Vapes
In allen EU-Ländern sind E-Zigaretten nach der Tabakproduktrichtlinie zugelassen: maximal 20 mg/ml Nikotin, 2 ml Tankvolumen, 10 ml Nachfüllbehälter – dieselben Grenzen wie in Deutschland. Der Unterschied liegt bei der Nutzung: Nationale Rauchverbote in Gaststätten, Verkehrsmitteln und teils an Stränden oder auf Terrassen schließen E-Zigaretten in vielen Ländern ausdrücklich ein. Nachschub ist legal erhältlich, oft aber teurer und in kleinerer Auswahl.
Wie Geräte, Akkus und Liquids in Handgepäck und Kabine gehören, erklären wir in „Vape im Flugzeug"; die Regeln am Steuer im Reiseland und zu Hause in „Vape im Auto".
Vor der Reise: die Checkliste
1. Reiseland in der Ampel-Tabelle suchen – bei Rot bleibt die Vape zu Hause, ohne Ausnahme.
2. Kurz vor Abreise die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts und den Zoll des Ziellandes prüfen.
3. Bei Gelb: nur ein Gerät und wenig Liquid mitnehmen, alles im Handgepäck, keine Mengen, die nach Handel aussehen.
4. Nachschub für die gesamte Reisedauer vorher einplanen – in Ländern mit Verkaufsverbot gibt es keinen legalen Kauf vor Ort.
5. Vor Ort nur dort dampfen, wo auch Rauchen erlaubt ist – „unsichtbarer Dampf" ändert keine Regel.
6. Leere Einweg-Vapes nicht im Reiseland in den Hausmüll werfen – Rückgabewege unter „Vapes richtig entsorgen".
Häufige Fragen: Vape im Urlaub
Darf ich meine Vape mit in die Türkei nehmen?
Ist Vapen in Thailand wirklich verboten?
Was passiert, wenn ich in Singapur eine Vape im Handgepäck habe?
Darf man in Dubai vapen?
Kann ich meine Vape nach Mexiko mitnehmen?
In welchen EU-Ländern ist Vapen erlaubt?
Wo finde ich die verbindliche aktuelle Regel für mein Reiseland?
→ Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise zu Thailand, Singapur, Mexiko, Türkei und den VAE (Stand 28.09.2026)
→ Zollbehörden Thailand, Singapur (HSA) und Mexiko: Einfuhrbestimmungen für E-Zigaretten
→ Türkei: Präsidentenerlass 2020 zum Einfuhrverbot; WHO-Übersicht zu Verkaufsverboten
→ Mexiko: Verfassungsänderung vom 17.01.2026
→ EU: Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU
Verkauf von E-Zigaretten und nikotinhaltigen Produkten ausschließlich an Personen ab 18 Jahren. · Veröffentlicht am 28.09.2026 · Zuletzt aktualisiert am 28.09.2026 · Erstellt von der NargileShop Redaktion · Fachlich geprüft vom NargileShop Team · Vape- und Shisha-Fachhandel seit 2014